BKZ Rechner

Berechnung des zu zahlenden Baukostenzuschusses (BKZ) gemäß §9 der AEB

BKZ = GFI x GF x BKZ-Satz

GFI = Grundstücksfläche zum Innenbereich der Gemeinde gehörend
Als Grundstücksfläche gilt diejenige Fläche, welche sich im Innenbereich der Gemeinde befindet.
Grundstücksfläche Innenbereich (in m²): 

GF = Geschossfaktor
Der Geschossfaktor ergibt sich aus der Anzahl der Geschosse des/der auf dem Grundstück vorhandenen Gebäude. Geschosse sind die Ebenen eines Gebäudes (Erdgeschoss-, Ober- und Dachgeschoss), in denen sich Räume befinden, die von Menschen in aufrechter Haltung betreten werden und einem nicht nur vorübergehenden Aufenthalt dienen können (zwei Drittel der Grundfläche weisen eine lichte Höhe von 2,00 m auf). Kellerebenen gelten grundsätzlich nicht als Geschosse. Sie können jedoch im Rahmen der Ermessensausübung als Geschosse festgelegt werden, soweit sie teilweise über die Geländeoberfläche hinausragen und z.B. durch Einfügen von Fenstern den Eindruck einer Wohn- oder Arbeitsnutzung vermitteln oder tatsächlich zu Wohn- und Arbeitszwecken geeignet sind (Souterrain).
Beschreibung Geschossfaktor
Bei einem Geschoss 1,0
Bei zwei Geschossen 1,5
Bei drei Geschossen 2,0
Bei vier Geschossen 2,5
Geschossfaktor:  

BKZ-Satz = Baukostensatz
Der Baukostensatz ergibt sich aus der Art des Anschlusses (Neuanschluss oder Anschlussänderung).

Kleineinleiter zu Vollanschluss entspricht gem. AEB dem Neuanschluss an eine Abwasserbehandlungsanlage mit Kanal.
Das Grundstück verfügt derzeitig über keinen Anschluss an die Abwasseranlagen der WAD. Es wird momentan entweder nicht abwasserrelevant genutzt oder ist an eine Kleinkläranlage welche ohne einen Kanal der WAD zu nutzen direkt in ein Gewässer einleitet. Alternativ werden die häuslichen Abwässer ungeklärt abgeleitet und die Fäkalien (Trockenklo) oder fäkaliehaltiges Abwasser (Spülkloset) werden in einer abflusslosen Grube gesammelt.
Nach Herstellung des Anschlusses an die Abwasseranlagen der WAD wird auf dem Grundstück keine eigene Kläranlage benötigt. Häusliches und fäkaliehaltiges Abwasser kann direkt in die Kanalisation eingeleitet werden.
Kleineinleiter zu Vollanschluss: 

Teilanschluss zu Vollanschluss entspricht gem. AEB dem Neuanschluss an eine Abwasserbehandlungsanlage ohne Kanal.
Das Grundstück ist bereits an einen Kanal der WAD angeschlossen welcher direkt in ein Gewässer einleitet. Derzeitig wird das Abwasser vor der Einleitung in den Kanal der WAD über eine Kleinkläranlage vorgereinigt. Alternativ werden die häuslichen Abwässer ungeklärt eingeleitet und die Fäkalien (Trockenklo) oder fäkaliehaltiges Abwasser (Spülkloset) werden in einer abflusslosen Grube gesammelt.
Nach Herstellung des Anschlusses an die Abwasseranlagen der WAD wird auf dem Grundstück keine eigene Kläranlage benötigt. Häusliches und fäkaliehaltiges Abwasser kann direkt in die Kanalisation eingeleitet werden.
Teilanschluss zu Vollanschluss: 


     Summe:    (Netto ohne MWSt)

     Summe:    (inkl. 19% MWSt)