Formulare / Schachtschein

 

Unsere Formulare von A bis Z verkürzen Ihnen die Wege zu unserem Kundendienst. Diese Formulare können Sie bequem ausdrucken und uns ausgefüllt zurücksenden. Wenn Sie Fragen zum Ausfüllen der Formulare haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter unseres Kundendienstes zu den Öffnungszeiten, telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

Absetzmengen

Die Absetzung von Wassermengen, die nachweislich nicht in die Abwasserbeseitigungseinrichtung gelangen, ist – unter Berücksichtigung einer mindestanrechenbaren Wassermenge – auf Antrag möglich. Dies betrifft z.B. landwirtschaftliche Betriebe oder Bäckereien.

 

Einzugsermächtigung

Das Lastschriftverfahren ist praktisch, da keine Fälligkeitstermine mehr versäumt werden. Deshalb hat sich die Mehrzahl unserer Kunden für diese Zahlungsform entschieden. Wenn auch Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, nutzen Sie bitte das Formular und senden es an uns zurück.

 

Entwässerungsantrag

Soll ein Grundstück neu an die Abwasseranlagen der WAD GmbH angeschlossen werden oder eine Änderung der Abwassereinleitung (Menge, Zusammensetzung bzw. Art des Abwassers) erfolgen, so ist dies durch den Grundstückseigentümer unter Verwendung des Formblattes "Entwässerungsantrag" zu beantragen.

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen auch die Anlagen zum Entwässerungsantrag, sie enthalten wichtige Hinweise und Informationen.

 

Erklärung zu Wohneinheiten
 
Die WAD GmbH verfolgt im Auftrag des AZV einen transparenten, fairen und verursachergerechten Ansatz bei der Berechnung des Abwasserentgeltes. Dabei spielen die vorhandenen Wohneinheiten eines Eigentümers eine zentrale Rolle. Mit diesem Formular melden Sie sowohl neue und hinzukommende Wohneinheiten als auch dauerhaft entfallende Wohneinheiten.

Schachtschein

Sollen Aufgrabarbeiten im öffentlichen oder privaten Bereich durchgeführt werden, die tiefer als 40 cm sind, so ist der Bauausführende verpflichtet, Auskünfte über erdverlegte Leitungen und Kabel bei den entsprechenden Ver- und Entsorgungsträgern einzuholen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich hierzu aus Sicherheitsgründen auf dem entsprechenden Portal registrieren müssen. Bitte geben Sie Ihre Nutzerdaten vollständig und sorgfältig ein, da die Adressdaten gleichzeitig als rechtskonforme Anschrift auf der Rechnung verwendet werden und Ihre e-Mail-Adresse zu Authentifizierung und Kommunikation erforderlich ist. 

 

Vollmacht für das Abfuhrunternehmen

Ist der Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigte zum vereinbarten Termin der Fäkalentsorgung nicht anwesend, so kann die Entsorgung trotzdem erfolgen, wenn eine schriftliche Entsorgungsvollmacht vorliegt. In diesem Fall werden vom Abfuhrunternehmen die Entsorgung unter Angabe der Uhrzeit selbstständig durchgeführt sowie die abrechenbaren Leistungen dokumentiert und unterzeichnet. Ist der Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigte nach vorheriger fristgerechter Benachrichtigung nicht anwesend und hat keine Entsorgungsvollmacht erteilt, so findet die Entsorgung nicht statt und es wird eine Fehlfahrt berechnet. Mit diesem Formular kann dem Abfuhrunternehmen eine Vollmacht erteilt werden. Dazu ist das Formular ausgefüllt und rechtzeitig dem Abfuhrunternehmen zuzustellen.

 

Hinweis:

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Öffnungszeiten

Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Fr 09:00 - 12:00 Uhr
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