… dass durch feste Abfälle jedes Jahr enorme Schäden an unseren Abwassersystemen entstehen.
Feste Abfälle wie z.B. Feuchttücher, Damenhygieneartikel, Wattestäbchen, Zigarettenkippen, Kondome oder Verbandsmaterialien gehören nicht in die Toilette. Ungeachtet der Tatsache, dass es laut Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sogar grundsätzlich verboten ist, Abfälle über das Abwasser, also über die Toilette oder den Ausguss, zu entsorgen, ist es aber leider in zu vielen Haushalten ein praktizierter Entsorgungsweg. Viele dieser Produkte sind bewusst so entwickelt, dass sie dem Kontakt mit Wasser standhalten. Ein Beispiel sind Feuchttücher. Sie werden besonders reißfest hergestellt und zersetzen sich nicht im Wasser. In der Kläranlage müssen sie mit Rechen oder Sieben aufwändig aus dem Abwasser entfernt, gesammelt und in der Regel verbrannt werden. Auch Küchenabfälle, Essensreste, Öle und Fette haben im Abwasser nichts zu suchen – sie locken Ratten an, verschmutzen und verstopfen die Abwasseranlagen. Die Reinigung ist besonders mühselig, aufwändig und damit teuer. Alle Feststoffe beschädigen und Verstopfen auf dem Weg zur Kläranlage Rohre und Pumpen, deren Reparatur die Wasserversorger deutschlandweit Millionen kosten. Das schlägt sich dann wieder in den Abwasserentgelten nieder.
Also: Feste Abfälle gehören in den Verpackungsmüll oder in den Hausmüll. Küchenabfälle und Essenreste in den Bio- oder Hausmüll. Damit kann jeder einen Beitrag zu geringeren Abwasserentgelten leisten.