Die WAD GmbH entsorgt das Abwasser auf der Grundlage privatrechtlicher Abwasserbeseitigungsverträge. Für dieses Vertragsverhältnis gelten die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB). Diese werden jährlich aktualisiert. Die AEB für das Folgejahr stehen in der Regel ab Mitte Dezember bereit.
Aktuelle AEB:
Archiv:
Baukostenzuschuss
Für Grundstücke, die neu an die Abwasseranlagen der WAD GmbH angeschlossen werden, muss der Grundstückseigentümer einen einmaligen Baukostenzuschuss (BKZ) an die WAD GmbH zahlen. Die gültigen Baukostenzuschüsse gehen aus § 18 in Verbindung mit der Anlage Preisblatt Pkt.3 zu den AEB hervor.